Ballordnung Medizinerball

Es handelt sich um einen Kostümball. Der Veranstalter ist berechtigt, nicht kostümierten Besuchern den Einlass zu verweigern. Eine Rückerstattung für die bezahlte Eintrittskarte erfolgt in diesem Fall nicht. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher die in der Geschäftsstelle und/oder auf den Websites des Veranstalters bekannt gemachte Ballordnung an. Einlass und Beginn der Veranstaltung sind der jeweiligen Eintrittskarte zu entnehmen. Beim Verlassen des Hauses verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt. Alkoholisierten Personen kann der Einlass verweigert werden. Eine Rückerstattung für die bezahlte Eintrittskarte erfolgt in diesem Fall nicht. Der Veranstalter hat das Recht, durch eigenes Sicherheitspersonal Taschen- und Personenkontrollen vornehmen zu lassen. Das Mitbringen von potentiell gefährlichen Gegenständen (Waffen, Messer, Tränengas o. ä.) ist untersagt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Sollte ein Punkt dieser Ballordnung unwirksam sein, so behalten alle anderen Punkte ihre Gültigkeit. Gerichtsstand ist Köln. Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Aus der historischen Ballordnung: „Anstößige Kostüme und Masken sind nicht erlaubt."